Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Witt GmbH & Co. KG
Stand Januar 2018
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten unter Aufhebung aller diesen AGB vorangegangener AGB der Witt GmbH & Co. KG für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Witt GmbH & Co. KG und ihren Kunden, insbesondere für alle Vermittlungsleistungen von Anlagemöglichkeiten und sonstigen Dienstleistungen der Witt GmbH & Co. KG, soweit einzelfallweise nichts anderes vereinbart ist.
- Witt GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils gültige Fassung der AGB steht dem Kunden/Anleger unter www.witt-geldhandel.de/AGB zur Verfügung. Änderungen der AGB werden dem Anleger spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, sowie auf der Homepage der Witt GmbH & Co. KG angekündigt.
- Mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Witt GmbH & Co. KG erkennt der Anleger diese AGB rechtsverbindlich an. Von Witt GmbH & Co. KG vorgenommene Änderungen der AGB gelten vom Anleger als akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht; Witt & Co. wird den Anleger auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens des Anlegers hinweisen.
- Abweichende, namentlich entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Anlegern und Geschäftspartnern gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von Witt GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich als anstelle dieser AGB geltend bestätigt wurden.
- Geschäftsgegenstand
Die Witt GmbH & Co. KG vermittelt gegen Vergütung (ggf. sowohl des Anlegers, als auch des Emittenten/Verkäufers der Kapitalanlage) die Gelegenheit zur Kapitalanlage ausschließlich im Bereich der Finanzmarktgeschäfte, insbesondere der Geldmarktgeschäfte (Money Market) und Kassenkredite und Kommunaldarlehen. Witt GmbH & Co. KG stellt als Vermittler dem Anleger die Anlageprodukte lediglich vor; Witt GmbH & Co. KG prüft bei den vorgestellten Anlageprodukten weder die Bonität des Emittenten, noch dessen Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungsfonds (siehe hierzu auch unten Ziff. IV Risiko und Haftungsbeschränkungen). Witt GmbH & Co. KG emittiert nicht selbst Anlageprodukte und verkauft weder Anlageprodukte auf eigene Rechnung, noch nimmt Witt GmbH & Co. KG Kundengelder oder Vermögensanlagen des Kunden entgegen. Witt GmbH & Co. KG übernimmt nicht die Verwaltung der vom Kunden aufgrund ihrer Vermittlung erworbenen Kapitalanlage.
- Vertragsschluss und Zahlungsabwicklung
- Vermittlungsangebote der Witt GmbH & Co. KG sind freibleibend, einschließlich Konditionen, Courtagen, Provisionen. Witt GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, dem Anleger laufend neue Angebote zu unterbreiten.
- Soweit Witt GmbH & Co. KG über eine Kapitalanlage informiert, beruhen diese Informationen auf den Angaben des jeweiligen Emittenten, auch betreffend die Dauer der Verfügbarkeit des Angebots; grundsätzlich sind die Angebote zeitlich begrenzt (Zeichnungsfrist); eine Verlängerung oder Verkürzung des Angebots, z.B. bei Überzeichnung, sind jederzeit möglich.
- Der Vermittlungsvertrag zwischen Anleger und Witt GmbH & Co. KG kommt in Textform oder mündlich/fernmündlich zustande. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Witt GmbH & Co. KG aus Sicherheits- und Beweisgründen aufgezeichnet; hierauf wird der Anleger vor Beginn der Aufzeichnung mündlich hingewiesen. Die datenschutzrechtlichen Erfordernisse bei der Speicherung der Aufnahme, sowie ihrer späteren Löschung werden von Witt GmbH & Co. KG eingehalten. Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Klärung des Sachverhalts, wenn über den Inhalt des Vertragsschlusses Meinungsverschiedenheiten bestehen sollten.
- Zur Durchführung des Vermittlungsauftrags speichert Witt GmbH & Co. KG personenbezogene/firmenbezogene Daten des Anlegers und beachtet dabei alle Vorgaben des deutschen und europäischen Datenschutzrechts; im Fall der erfolgreichen Vermittlung übermittelt Witt & Co. die zur Durchführung des Geschäfts erforderlichen Daten des Anlegers an den Emittenten/Verkäufer der Kapitalanlage. Eine über den Zweck des vermittelten Geschäfts hinausgehende Nutzung oder Weitergabe der erhobenen Daten durch Witt GmbH & Co. KG für andere Zwecke, z.B. Werbung, erfolgt nicht.
- Mit dem Vermittlungsvertrag zwischen der Witt GmbH & Co. KG und dem Anleger beauftragt und bevollmächtigt der insoweit gegebenenfalls vergütungspflichtige Anleger die Witt GmbH & Co. KG die von ihm ausgewählte Kapitalanlage beim Emittenten oder Verkäufer derselben für ihn zu erwerben. Der Anleger kann diesen Auftrag nicht widerrufen, da Witt GmbH & Co. KG den Auftrag unverzüglich im Namen des Anlegers ausführt. Witt GmbH & Co. KG bestätigt dem Anleger unverzüglich den Auftrag und dessen Durchführung in Textform.
- Der Anleger wird durch Vollzug des Vermittlungsauftrags gegenüber dem Emittenten verpflichtet, das Anlagekapital bzw. den Kaufpreis evtl. vereinbarter Aufgelder und Provisionen innerhalb der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Emittent wird verpflichtet, dem Anleger das gewählte Anlageprodukt zur Verfügung zu stellen; hierfür gelten ausschließlich die vertraglichen Eigenschaften des Produkts und die Bedingungen des Emittenten.
- Mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts ist der Anleger verpflichtet der Witt GmbH & Co. KG die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
- Risiko und Haftungsbeschränkung
- Die von Witt GmbH & Co. KG vermittelten Kapitalanlagen sind mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden, welche in der Person des Emittenten (z.B. Insolvenz), in der Art der Anlage selbst (z.B. spekulative Elemente, wie steigende oder fallende Zinsen) oder auch in äußeren, vom Anleger oder Emittenten unbeeinflussbarer Umständen (z.B. Kriege, Naturkatastrophen) liegen können. Sie sind nur für Anleger geeignet, die bei einer negativen Entwicklung einen eventuellen Teil oder sogar Totalverlust finanziell verkraften können, und keinen vor dem vereinbarten Ablauf der Kapitalanlage liegenden Kapitalbedarf, der die investierten Mittel einschließt, haben.
- Witt GmbH & Co. KG vermittelt sowohl im Auftrag der Anleger, als auch im Auftrag der Emittenten. Witt GmbH & Co. KG bezieht Vergütungen sowohl von Emittenten, als auch von Anlegern. Witt & Co. hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an erfolgreichen Vermittlungen. Die Risikobewertung einer Anlage obliegt dem Anleger selbst.
- Der Anleger ist selbst verpflichtet, sich über die ihm angebotene Kapitalanlage selbst zu informieren. Witt GmbH & Co. KG stellt dem Anleger die ihr vom Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen über die Kapitalanlage vor. Eine weitergehende Prüfung unternimmt Witt GmbH & Co. KG nicht. Der Anleger ist selbst aufgerufen, sich mit den Risiken der Anlage auseinanderzusetzen und diese gewissenhaft abzuwägen; Witt GmbH & Co. KG ist hierfür nicht verantwortlich.
- Witt & Co. haftet nicht für angestrebte Erfolge einer Kapitalanlage, insbesondere nicht für Zukunftsprognosen, und insbesondere nicht – soweit gesetzlich zulässig – , für entgangene Gewinne, vergebliche Aufwendungen, ausgebliebene Einsparungen, sowie Vermögensverluste Dritter, oder sonstige negative Folgen.
- Witt GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung von elementaren Vertragspflichten sowie für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
- Soweit gesetzlich zulässig verjähren Ansprüche des Anlegers gegen Witt & Co. wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben über eine Kapitalanlage innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung des Anlegers von der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit, längstens jedoch innerhalb drei Jahren ab Erwerb der Kapitalanlage.
- Sonstiges
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss international-rechtlicher Normen, soweit zulässig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Unwirksame Klauseln sind von den Vertragsbeteiligten durch solche zu ersetzen, die das wirtschaftlich Gewollte rechtswirksam erreichen.